Steuerschlüssel

Stammdaten / Konstanten / Steuerschlüssel

Hinweis:

Steuerschlüssel und Steuerschlüsseldetails können nur gelöscht werden, wenn sie nicht in Bewegungsdaten verwendet werden.

Steuercode

Die Steuerschlüssel werden über den max. 2-stelligen Steuercode verwaltet.

Bezeichnung

Die Bezeichnung des Steuerschlüssels kann bis zu 40 Zeichen lang sein.

Steuerart

Es sind drei Steuerarten möglich - je nach Einstellung ist der Aufbau des Steuergültigkeitsbereichs verschieden.

  • Vorsteuer - relevant bei Eingangsbelegen Inland

  • Umsatzsteuer - relevant bei Ausgangsbelegen Inland

  • Erwerbsteuer/ReverseCharge - relevant bei Eingangsbelegen innergemeinschaftlicher (EG-) Erwerb und Leistungen §13b UStG, d.h. immer dann, wenn Umsatz- und Vorsteuer beim Leistungsempfänger liegen

Berechnung

Die Berechnung der Steuer erfolgt auf Grundlage folgender Berechnungsvorschriften:

  • Brutto

Steuerbetrag = Bruttobetrag / (100 + Steuerprozent) * Steuerprozent / 100 * Quote
bspw. 9,5 = 119 / (100 + 19) * 19 / 100 * 50

  • Pauschal

Steuerbetrag = Bruttobetrag / 100 * Steuerprozent / 100 * Quote
bspw. 19 = 100 / 100 * 19 / 100 * 100

Die Umsatzsteuer wird in der Regel "Brutto" berechnet, die Vorsteuer für Reisekosten "Pauschal" und sonstige Vorsteuerbeträge "Brutto". Bei der Steuerart „Erwerbsteuer“ ist die Berechnungsvorschrift immer "Pauschal".

Exportsteuerschlüssel

Wenn die Steuercodes im SelectLine-Programm (aus dem exportiert werden soll), nicht mit den Steuerschlüsseln im Ziel-Programm übereinstimmen, hat man die Möglichkeit, über das Feld "Exportsteuerschl." den entsprechenden Steuercode des Ziel-Programms mitzugeben.
Dieser alternative Steuerschlüssel kann max. 4-stellig sein.

USt-ID notwendig

Ist diese Option gesetzt, kann auch für eine Konto, das nicht für die "Zusammenfassende Meldung berücksichtigen" gekennzeichnet ist, die Eingabe der USt-Identnummer zur Pflicht gemacht werden.

E-Rechnung

Für die Erstellung von E-Rechnungen (ZUGFeRD 1.0/2.0/2.1, XRechnung, ebInterface 4.3/5.0) müssen eindeutige Steuerkategorien angegeben werden.

Es können im Steuercode folgende Standard-Steuerkategorien hinterlegt werden.

  • Keine - der Steuercode kann nicht in E-Rechnungen verwendet werden

  • Einheitsatz

  • Innergemeinschaftliche Lieferung

  • Reverse Charge

  • Steuerbefreit

  • Nullsteuer - Waren

  • Unbesteuerte Dienstleistungen

Länderkennzeichen

Benötigen Sie in Ihrem Mandanten Steuerinformationen für Deutschland, Österreich und Schweiz wird es u.U. notwendig separate Steuerschlüssel je Land zu führen. Diese kennzeichnen Sie entsprechend über das Länderkennzeichen.
Berücksichtigung findet die Option bei der Auswertung Abstimmung, in der lediglich die Steuerschlüssel herangezogen werden, die den Kennschlüssel des gewählten Landes beinhalten.
Die Einstellung ist nur bei lizenziertem D-A-CH-Modul aktiv.

Die Steuerschlüsselgültigkeit wird in einem separaten Dialog erfasst/bearbeitet.

Siehe auch: Funktionalität in Stammdatenmasken